Vereidigung

Armin Gallerach

  • von der Regierung von Oberbayern öffentlich bestellter und beeidigter Sachverständiger (1991)
  • vom Landratsamt Erding öffentlich bestellter Wildschadenschätzer (1991)

Der Begriff „Sachverständiger“ allein ist ein ungeschützter Begriff, der von jedermann verwendet werden kann. Eine Vereidigung im Sinne der Sachverständigenordnung (IHK bzw. Bezirksregierung) erfolgt nur bei Nachweis überdurchschnittlicher Fachkenntnisse und praktischer Erfahrungen zu dem Zweck, Gerichten, Behörden und der Öffentlichkeit besonders sachkundige und persönlich geeignete Sachverständige zur Verfügung zu stellen.

Die Aussagen eines vereidigten Sachverständigen müssen besonders glaubhaft sein und die Aufgaben sind von ihm unabhängig, gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen.

Grundsätzlich ist die öffentliche Bestellung und Beeidigung für das gesamte Bundesgebiet gültig.